Wahlarzt

Wahlarztsystem

Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne direkten Abrechnungsvertrag mit den Krankenkassen. Deshalb bekommen Sie nach Ihrem Besuch eine Honorarnote ausgestellt. Diese können Sie direkt in der Ordination in bar, mittels Bankomat- oder Kreditkarte begleichen. Je nach Krankenkasse bekommen Sie davon einen Teilbetrag rückvergütet (siehe Versicherungen im Detail). Um die Einreichung zur Rückvergütung kümmern wir uns gerne, und ersparen Ihnen somit diesen bürokratischen Aufwand.

Nicht erstattete Kosten können Sie im Regelfall bei Ihrem persönlichen Steuerausgleich geltend machen. Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, besteht die Möglichkeit einer Kostenrückerstattung über Ihre Zusatzversicherung. Für nähere Informationen erkundigen Sie sich bitte direkt dort.

Kostentransparenz ist uns wichtig. Sie können daher gerne im Vorfeld per Telefon oder E-Mail sowie auch direkt in der Ordination die zu erwartenden Kosten in Erfahrung bringen.

Mit einem Wahlarztrezept können Sie, gleich wie mit einem Kassenarztrezept, Ihre Medikamente direkt in der Apotheke beziehen.

Versicherungen im Detail

Versicherte der BVAEB, und der SVS haben grundsätzlich einen Selbstbehalt zu tragen, wodurch hier kein wesentlicher finanzieller Unterschied zum Kassenarzt besteht.

Für Versicherte der KFA-Graz besteht bei uns ein Kassenvertrag zur Direktverrechnung mit der Krankenkasse. Das bedeutet, dass Sie als Patient in der Ordination keine Zahlungen leisten müssen, und die erbrachten Untersuchungen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Bei der ÖGK beträgt die Höhe der Kostenerstattung 80 Prozent jenes Tarifs, den die ÖGK einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung erstattet. Aufgrund des zeitlichen Aufwandes sind die Tarife von Wahlärzten meist höher als jene der Kassenärzte, weshalb Sie in der Regel leider meist weniger als die angegebenen 80 Prozent des Rechnungsbetrages rückvergütet bekommen.

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